1. Vertragsparteien, Rechtswahl, Gerichtsstand
Vertragliche Beziehungen aus dem Ticketkaufvertrag bestehen ausschliesslich zwischen dem Ticketkäufer und dem Verein NOS 2025, 9000 St. Gallen, als Veranstalter des Nordostschweizer Schwingfests.
Der Ticketoperater (aktuell: Bookinea AG, Rotkreuz) ist nicht Partei dieses Vertragsverhältnisses.
Der Ticketkaufvertrag untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand ist für beide Parteien am Sitz des Vereins NOS 2025, nämlich St. Gallen.
2. Sicherheits- und Durchführungsvorschriften
Der Ticketkäufer erklärt sich durch den Ticketkauf mit den Sicherheits- und Durchführungsvorschriften des Veranstalters und des Nordostschweizerischen Schwingerverbandes einverstanden.
Speziell hingewiesen wird auf folgende Vorschriften:
- Gewalttätigkeit, Randalismus oder Vandalismus jeder Art ist verboten;
- Das Werfen von Gegenständen ist verboten;
- Das Rauchen ist nur im Freien erlaubt - in den Festzelten ist das Rauchen untersagt;
- Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art (inkl. Wunderkerzen) ist verboten.
Der Ticketkäufer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichteinhaltung bzw. Verstössen dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann.
3. Rückgabe oder Umtausch
Es besteht kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch von Tickets. Es besteht kein Rückgaberecht bei einer Verschiebung des Anlasses. Bei einer Nichtdurchführung des Anlasses wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.
Die Tickets behalten jedoch ihre Gültigkeit für einen allfälligen Ersatz-Veranstaltungstermin im gleichen Jahr.
4. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung.
5. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen AGB zur Folge. Veranstalter und Ticketkäufer verpflichten sich für diesen Fall, unwirksame Bestimmungen durch solche dem Sinn und Zweck entsprechende, wirksame Bestimmungen zu ersetzen.
St. Gallen, im November 2024
Verein NOS 2025
Mit «Ticketkäufer» sind sowohl männliche wie weibliche Personen gemeint.