Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsparteien, Rechtswahl, Gerichtsstand

Vertrag­li­che Bezie­hun­gen aus dem Ticket­kauf­ver­trag bestehen ausschliess­lich zwischen dem Ticket­käu­fer und dem Verein NOS 2025, 9000 St. Gallen, als Veran­stal­ter des Nord­ost­schwei­zer Schwing­fests.

Der Ticke­t­ope­ra­ter (aktu­ell: Bookinea AG, Rotkreuz) ist nicht Partei dieses Vertrags­ver­hält­nis­ses.

Der Ticket­kauf­ver­trag unter­steht Schwei­zer Recht. Gerichts­stand ist für beide Parteien am Sitz des Vereins NOS 2025, nämlich St. Gallen.

2. Sicherheits- und Durchführungsvorschriften

Der Ticket­käu­fer erklärt sich durch den Ticket­kauf mit den Sicher­heits- und Durch­füh­rungs­vor­schrif­ten des Veran­stal­ters und des Nord­ost­schwei­ze­ri­schen Schwin­ger­ver­ban­des einver­stan­den.

Spezi­ell hinge­wie­sen wird auf folgende Vorschrif­ten:

- Gewalt­tä­tig­keit, Randa­lis­mus oder Vanda­lis­mus jeder Art ist verbo­ten;

- Das Werfen von Gegen­stän­den ist verbo­ten;

- Das Rauchen ist nur im Freien erlaubt - in den Fest­zel­ten ist das Rauchen unter­sagt;

- Das Mitbrin­gen und Abbren­nen von Feuer­werk jegli­cher Art (inkl. Wunder­ker­zen) ist verbo­ten.

Der Ticket­käu­fer nimmt zur Kennt­nis, dass er bei Nicht­ein­hal­tung bzw. Verstös­sen dieser Vorschrif­ten von der Veran­stal­tung entschä­di­gungs­los ausge­schlos­sen werden kann.

3. Rückgabe oder Umtausch

Es besteht kein Recht auf Rück­gabe oder Umtausch von Tickets. Es besteht kein Rück­ga­be­recht bei einer Verschie­bung des Anlas­ses. Bei einer Nicht­durch­füh­rung des Anlas­ses wegen höhe­rer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rück­ver­gü­tung des Kauf­prei­ses.

Die Tickets behal­ten jedoch ihre Gültig­keit für einen allfäl­li­gen Ersatz-Veran­stal­tungs­ter­min im glei­chen Jahr.

4. Haftung

Der Veran­stal­ter über­nimmt keiner­lei Haftung für Sach-, Perso­nen- und Vermö­gens­schä­den im Zusam­men­hang mit der Orga­ni­sa­tion und Durch­füh­rung der Veran­stal­tung.

5. Salvatorische Klausel

Die Unwirk­sam­keit einzel­ner Bestim­mun­gen dieser AGB hat nicht die Unwirk­sam­keit der ganzen AGB zur Folge. Veran­stal­ter und Ticket­käu­fer verpflich­ten sich für diesen Fall, unwirk­same Bestim­mun­gen durch solche dem Sinn und Zweck entspre­chende, wirk­same Bestim­mun­gen zu erset­zen.

St. Gallen, im Novem­ber 2024
Verein NOS 2025

Mit «Ticket­käu­fer» sind sowohl männ­li­che wie weib­li­che Perso­nen gemeint.